Inhalt (10 Abschnitte)
- Auswandern: die Checkliste Krankenversicherung in 10 Schritten
- Schritt 1: Was die beliebtesten Zielländer verlangen
- Schritte 2 bis 5: die Checkliste für Privatversicherte
- Schritte 2 bis 5: die Checkliste für gesetzlich Versicherte
- Schritte 6 und 7: lückenloser Schutz zwischen Abreise und Ankunft
- Schritt 8: Familie – jede Person einzeln
- Schritte 9 und 10: Abmeldung und Unterlagen-Mappe
- Fünf Fehler, die diese Checkliste verhindern soll
- Die wichtigsten Fristen beim Auswandern
- Der Fahrplan als PDF
- Klären Sie zuerst, welche Krankenversicherung das Zielland verlangt – in der Schweiz etwa müssen Zugezogene sich innert drei Monaten nach Wohnsitznahme versichern (BAG).
- Privatversicherte entscheiden vor der Abmeldung zwischen Weiterführen, Anwartschaft und Kündigung: In EU und EWR läuft die PKV weiter (§ 207 Abs. 3 VVG), anderswo endet sie nach den Musterbedingungen grundsätzlich (§ 15 Abs. 3 MB/KK 2009).
- Gesetzlich Versicherte informieren ihre Kasse; freiwillige Mitglieder kündigen zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats mit Nachweis der neuen Absicherung (§ 175 Abs. 4 SGB V).
- Abmelden müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche davor (§ 17 Abs. 2 BMG) – die Abmeldebescheinigung brauchen Kasse und Versicherer.
Die Auswandern-Checkliste für die Krankenversicherung in Kurzform: Versicherungspflicht im Zielland klären, Status und Rückkehrplan bestimmen, Versicherer bzw. Kasse schriftlich anfragen, dann entscheiden – Privatversicherte zwischen Weiterführen (in EU/EWR kraft Gesetzes, § 207 Abs. 3 VVG), Anwartschaft und Kündigung, freiwillig gesetzlich Versicherte über die Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 175 Abs. 4 SGB V). Absicherung im Gastland ab dem Wegzugstag, Familie einzeln regeln, abmelden und alle Nachweise sichern. Starten Sie drei bis sechs Monate vorher. Stand: Oktober 2026.
Auswandern: die Checkliste Krankenversicherung in 10 Schritten
Die Reihenfolge ist bewusst gewählt: Erst kommen die Fragen, die Sie nicht beeinflussen können – die Regeln des Ziellands und Ihr Versichertenstatus. Dann folgen die Entscheidungen, zuletzt die Formalien.
1. Zielland-Regeln klären
Besteht dort eine Versicherungspflicht? Ab wann, und welche Versicherung wird anerkannt? Für viele Aufenthaltsrechte ist ein Krankenversicherungsnachweis Voraussetzung.
2. Status bestimmen
Gesetzlich oder privat versichert? Arbeitnehmer, Selbstständiger, Rentner, Entsandter? Arbeiten Sie im Gastland?
3. Rückkehr einschätzen
Geplant, offen oder ausgeschlossen? Für Privatversicherte entscheidet das über Anwartschaft oder Kündigung.
4. Schriftlich anfragen
Versicherer bzw. Kasse: Weiterführung im Zielland, Anwartschaft, Kündigungstermin, Pflege, Zusatzbausteine.
5. Entscheiden
Weiterführen, Anwartschaft oder Kündigung – rechtzeitig vor dem Wegzug beantragen.
6. Gastland-Versicherung abschließen
Pflichtsystem, Langzeit-Auslands- oder internationale Krankenversicherung mit Beginn am Wegzugstag.
7. Reiseschutz prüfen
Bis zum Wohnsitzwechsel gilt der Auslandsschutz Ihres Tarifs – wichtig, wenn Sie in Etappen umziehen.
8. Familie einzeln regeln
Jede Person braucht ihre eigene Lösung – in der PKV auch eine eigene Anwartschaft.
9. Abmelden
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche vorher (§ 17 Abs. 2 BMG).
10. Unterlagen-Mappe anlegen
Alle Bestätigungen sichern – sie entscheiden bei der Rückkehr über GKV oder PKV.
Schritt 1: Was die beliebtesten Zielländer verlangen
Ihre deutsche Versicherung ersetzt nicht die Regeln des Gastlands. Die drei häufigsten Ziele Deutscher waren 2025 die Schweiz (23.000 Fortzüge), Österreich (14.000) und Spanien (10.000) (Destatis, 01.06.2026). Für sie gelten zum Beispiel diese Regeln:
| Zielland | Regel vor Ort | Deutsche PKV beim Wohnsitzwechsel | Mehr |
|---|---|---|---|
| Schweiz | Grundversicherung innert drei Monaten nach Wohnsitznahme | endet grundsätzlich (§ 15 Abs. 3 MB/KK) | Schweiz |
| Österreich | Arbeitnehmer pflichtversichert; Nichterwerbstätige brauchen für den Aufenthalt über drei Monate einen umfassenden Krankenversicherungsschutz (§ 51 NAG) | läuft weiter (EU) | Österreich |
| Spanien | Nichterwerbstätige brauchen für den Aufenthalt über drei Monate eine Krankenversicherung, die alle Risiken in Spanien abdeckt (Art. 7 RD 240/2007) | läuft weiter (EU) | Spanien |
| Drittstaaten (USA, Thailand, VAE) | nach Landesrecht und Aufenthaltsstatus, oft privat | endet grundsätzlich, außer Vereinbarung | Länder |
Ob eine bestimmte Versicherung für Ihr Aufenthaltsrecht ausreicht, entscheiden die Behörden vor Ort – wir beraten nicht zu Visa- oder Aufenthaltsfragen.
Schritte 2 bis 5: die Checkliste für Privatversicherte
- Zielregion prüfen: EU/EWR – der Vertrag läuft kraft Gesetzes weiter, der Versicherer leistet höchstens wie in Deutschland (§ 207 Abs. 3 VVG). Andere Staaten einschließlich der Schweiz – der Vertrag endet nach § 15 Abs. 3 MB/KK grundsätzlich, außer Sie vereinbaren eine Fortsetzung.
- Anwartschaft erfragen: klein oder groß, Beitrag in Euro, Beginn, Reaktivierungsfrist. Laut Allianz kostet die kleine 5 bis 10 %, die große im Mittel 30 bis 45 % des Beitrags. Bei nur vorübergehendem Wegzug außerhalb von EU und EWR können Sie die Umwandlung verlangen (§ 15 Abs. 3 MB/KK).
- Kündigungstermin kennen: ordentlich zum Ende des Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist (§ 205 Abs. 1 VVG). Welchen Nachweis der Versicherer für den Wegzug verlangt, schriftlich klären.
- Pflege und Zusatzbausteine: private Pflegepflichtversicherung, Krankentagegeld, Beitragsentlastung – jeweils weiterführen, ruhen lassen oder kündigen?
- Rückkehr bedenken: Wer zuletzt privat versichert war, muss sich bei der Rückkehr in der Regel wieder privat versichern – ohne Anwartschaft mit neuer Gesundheitsprüfung. Rechnen Sie im Anwartschaft-Rechner.
Die Entscheidung im Detail erklärt PKV und Auswandern: kündigen, behalten oder Anwartschaft.
Schritte 2 bis 5: die Checkliste für gesetzlich Versicherte
- Kasse informieren: Als Arbeitnehmer endet die Mitgliedschaft mit der Beschäftigung (§ 190 Abs. 2 SGB V); der Arbeitgeber meldet ab.
- Freiwillig versichert? Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats; sie wird wirksam, wenn Sie innerhalb der Frist eine anderweitige Absicherung nachweisen (§ 175 Abs. 4 SGB V).
- Rentner? Bei Umzug in EU, EWR oder die Schweiz meist weiter über die Kasse versichert – S1 beantragen (DVKA). Bei Umzug in Staaten ohne Abkommen endet die Versicherung.
- Entsandt? Die Versicherung läuft weiter (§ 4 SGB IV); in der EU die A1-Bescheinigung beantragen.
- Anwartschaft? Manche Kassen bieten sie an, etwa für Pflege- und Krankenversicherung bei längeren Aufenthalten außerhalb der EU – fragen Sie nach.
Mehr: Krankenkasse abmelden beim Auswandern.
Schritte 6 und 7: lückenloser Schutz zwischen Abreise und Ankunft
Die gefährlichste Phase ist der Übergang. Endet Ihre deutsche Versicherung mit dem Wegzug, muss die neue am selben Tag beginnen. Prüfen Sie dafür drei Dinge:
| Versicherung | Wohnsitz noch in Deutschland | Wohnsitz verlegt |
|---|---|---|
| PKV – Ziel in der EU/im EWR | Europa versichert | Vertrag läuft weiter, Leistung höchstens wie im Inland |
| PKV – Ziel außerhalb Europas | erster Monat versichert, länger nach Tarif | Vertrag endet grundsätzlich, außer Vereinbarung |
| GKV – Ziel in EU/EWR/Schweiz | Europäische Krankenversicherungskarte | System des Gastlands bzw. S1 |
| GKV – Ziel außerhalb | Anspruch ruht (§ 16 SGB V) – Reiseversicherung nötig | Mitgliedschaft endet in der Regel |
Wer in Etappen umzieht – etwa erst einige Wochen reist, dann den Wohnsitz anmeldet –, prüft den Reiseschutz mit dem Auslandsschutz-Check.
Wartezeiten im Gastland beachten: Nicht jede Versicherung vor Ort leistet ab dem ersten Tag. In Österreich etwa besteht bei der freiwilligen Selbstversicherung in der Krankenversicherung grundsätzlich eine Wartefrist von sechs Monaten für Sachleistungen, außer Sie waren unmittelbar zuvor in Österreich versichert (oesterreich.gv.at, Stand 31.03.2026). Auch private Auslandstarife kennen Wartezeiten. Fragen Sie danach, bevor Sie Ihre deutsche Versicherung beenden.
Schritt 8: Familie – jede Person einzeln
In der GKV sind Angehörige oft über ein Mitglied versichert, im Ausland endet das in der Regel mit dem Wohnsitz. In der PKV hat jede Person ohnehin einen eigenen Vertrag. Für Partner und Kinder gilt deshalb jeweils die ganze Checkliste: Absicherung im Gastland, Anwartschaft oder Kündigung, Nachweise. Bleibt ein Familienmitglied in Deutschland, ändert sich für diese Person nichts.
Schritte 9 und 10: Abmeldung und Unterlagen-Mappe
Abmelden müssen Sie sich bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, wenn Sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen – frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Die Abmeldebescheinigung brauchen Kasse und Versicherer. Legen Sie dann eine Mappe an, digital und auf Papier:
- Abmeldebescheinigung
- Bestätigung der Kasse über das Ende der Mitgliedschaft bzw. Kündigungsbestätigung der PKV
- Anwartschaftsvertrag mit Beitrag und Reaktivierungsfrist
- Versicherungsnachweis für das Gastland
- Alle früheren Mitgliedsbescheinigungen und Versicherungsscheine
- Bei EU-Beschäftigung später: Bescheinigung E 104 bzw. SED S041 über die dortigen Zeiten
Diese Unterlagen entscheiden bei einer Rückkehr darüber, ob GKV oder PKV zuständig ist. Was sie leisten, erklärt E 104, S041, S1 und A1; kurze Antworten auf weitere Fragen stehen unter Häufige Fragen zur Krankenversicherung im Ausland.
Fünf Fehler, die diese Checkliste verhindern soll
Wer die deutsche Versicherung beendet und vor Ort nicht sofort aufgenommen wird, steht ohne Schutz da.
Endet die PKV mit dem Umzug in einen Drittstaat, gibt es nichts mehr umzuwandeln.
Ohne Abmeldebescheinigung können Kasse und Versicherer das Ende nicht sauber bearbeiten – Beiträge laufen womöglich weiter.
Weder die GKV noch viele PKV-Tarife zahlen einen Rücktransport nach Deutschland (Verbraucherzentrale). Prüfen Sie die Auslandspolice darauf.
Partner und Kinder brauchen jeweils eine eigene Lösung – sonst steht ein Familienmitglied bei der Rückkehr vor einer neuen Gesundheitsprüfung.
Die wichtigsten Fristen beim Auswandern
| Anlass | Frist |
|---|---|
| PKV ordentlich kündigen | drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres |
| Freiwillige GKV kündigen | zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, mit Nachweis der neuen Absicherung |
| Abmeldung in Deutschland | innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug |
| Schweiz: Grundversicherung abschließen | innert drei Monaten nach Wohnsitznahme |
| Österreich: längeren Aufenthalt anzeigen | binnen vier Monaten ab Einreise |
| Spanien: Registrierung als EU-Bürger beantragen | innerhalb von drei Monaten ab Einreise |
| Entsendung innerhalb der EU | voraussichtlich bis 24 Monate |
Der Fahrplan als PDF
Die Auswanderer-Checkliste mit Anwartschaft, Kündigung und Auslandsschutz ist Teil des Rückkehr-Fahrplans, den Sie mit dem kostenlosen Navigator erhalten – zusammen mit dem Wochenplan für eine spätere Rückkehr. Einen Überblick über alle Fragen bietet der Ratgeber Krankenversicherung beim Auswandern.
Rückkehr-Fahrplan kostenlos per E-Mail
Wochenplan ab Zuzug, Pflichten nach Vorversicherung, Formulare E 104/S041 und S1, Zuschlagsformel und Auswanderer-Checkliste auf neun Seiten.
- Wochenplan: die ersten 90 Tage nach der Rückkehr
- Entscheidungsbaum GKV oder PKV mit Paragraphen
- Auswanderer-Checkliste: Anwartschaft, Kündigung, Auslandsschutz
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Rückkehr-Fahrplan Krankenversicherung (PDF)Häufige Fragen
Was muss ich beim Auswandern bei der Krankenversicherung beachten?
Vor allem drei Dinge: die Versicherungspflicht im Zielland, das Schicksal Ihrer deutschen Versicherung (GKV-Mitgliedschaft endet meist, PKV läuft in EU/EWR weiter und endet sonst grundsätzlich) und Ihren Rückweg – Privatversicherte sichern ihn mit einer Anwartschaft. Dazu kommen ein lückenloser Übergang und Nachweise für später.
Wann sollte ich mich um die Krankenversicherung beim Auswandern kümmern?
Drei bis sechs Monate vor dem Wegzug. Die ordentliche Kündigung einer PKV gilt zum Ende des Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist (§ 205 Abs. 1 VVG), und eine Anwartschaft muss vereinbart sein, bevor der Vertrag endet. Freiwillig gesetzlich Versicherte kündigen zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.
Brauche ich beim Auswandern eine Auslandskrankenversicherung?
Wenn Sie im Zielland nicht über ein Pflichtsystem versichert sind und Ihre deutsche Versicherung dort nicht weiterläuft, in der Regel ja – etwa eine Langzeit-Auslands- oder internationale Krankenversicherung. Sie zählt bei einer Rückkehr aber nicht als Vorversicherung.
Welche Unterlagen brauche ich beim Auswandern für die Krankenversicherung?
Abmeldebescheinigung, Bestätigung über Ende oder Ruhen der deutschen Versicherung, Anwartschaftsvertrag, Versicherungsnachweis für das Gastland und alle Mitgliedsbescheinigungen. Diese Nachweise entscheiden bei einer Rückkehr darüber, ob GKV oder PKV zuständig ist.
Kann ich meine Krankenversicherung beim Auswandern behalten?
Eine PKV ja, wenn Sie in einen EU- oder EWR-Staat ziehen (§ 207 Abs. 3 VVG); außerhalb nur mit Vereinbarung, oft gegen Zuschlag. Die GKV können Sie ohne Wohnsitz oder Beschäftigung in Deutschland in der Regel nicht weiterführen – Ausnahmen sind Entsendung, Rentner mit S1 in der EU und Anwartschaften einzelner Kassen.
Quellen
- § 207 VVG – Fortsetzung bei Umzug in EU/EWR – abgerufen 10.10.2026
- § 205 VVG – Kündigung
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§ 1 Abs. 4–5, § 13 Abs. 11, § 15 Abs. 3) – Stand Juni 2024
- § 175 SGB V – Kündigung der Mitgliedschaft (Abs. 4)
- § 17 BMG – Anmeldung und Abmeldung
- BAG: Versicherungspflicht für in der Schweiz wohnhafte Versicherte – abgerufen 10.10.2026
- Real Decreto 240/2007 (Spanien), Art. 7 – Aufenthalt von EU-Bürgern über drei Monate
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (Österreich), §§ 51, 53 – Fassung vom 10.10.2026
- Allianz: Anwartschaftsversicherung – Versichererangabe, abgerufen 10.10.2026
- oesterreich.gv.at: Selbstversicherung in der Krankenversicherung – Stand 31.03.2026
- Verbraucherzentrale: Krankenversicherung im Ausland – Wie lange bin ich geschützt? – Stand 19.05.2026
- DVKA-Merkblatt: Meine Krankenversicherung bei Wohnort im Ausland (Rentner) – Stand 01.08.2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung bei Rückkehr nach Deutschland, Auswanderung und Auslandsaufenthalt (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Aussagen zur Versicherungspflicht sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung; im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse, im Streitfall das Sozialgericht. Unabhängige Beratung bieten z. B. die Verbraucherzentralen und Fachanwälte für Sozial- oder Versicherungsrecht. Herausgeber: PKV-Ausland.de. PKV-Ausland.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.