Inhalt (6 Abschnitte)
- Eine kleine Anwartschaft sichert den Gesundheitszustand, eine große zusätzlich das Eintrittsalter und den weiteren Aufbau der Alterungsrückstellung (Allianz, 2026).
- Kosten laut Allianz: kleine Anwartschaft 5 bis 10 %, große im Mittel 30 bis 45 % des bisherigen Beitrags – je Versicherer verschieden.
- Beispiel: 600 € Beitrag, drei Jahre im Ausland – kleine Anwartschaft rund 1.620 €, große rund 8.100 €.
- Wer ersatzlos kündigt, verliert Gesundheitsstatus, Eintrittsalter und Alterungsrückstellung; zurück heißt dann: neue Gesundheitsprüfung oder Basistarif.
Eine Anwartschaft für den Auslandsaufenthalt kostet laut Allianz als kleine Anwartschaft 5 bis 10 % und als große im Mittel 30 bis 45 % des bisherigen PKV-Beitrags (Stand 2026). Bei 600 € Beitrag und drei Jahren im Ausland sind das rund 1.620 € bzw. 8.100 € – dafür kommen Sie ohne neue Gesundheitsprüfung in Ihren Tarif zurück. Die Kündigung kostet nichts, aber Sie verlieren Gesundheitsstatus, Eintrittsalter und Alterungsrückstellung.
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Orientierung, Stand 10.10.2026, kein Angebot. Standardwerte: Mitte der Spannen laut Allianz (kleine 5–10 %, große im Mittel 30–45 % des Beitrags) – ersetzen Sie sie durch die Werte Ihres Versicherers. Beitragsanpassungen während der Anwartschaft, Pflege-Anwartschaft und Steuern sind nicht eingerechnet. Die Schwellen verteilen die Anwartschaftskosten gleichmäßig auf den Betrachtungszeitraum nach der Rückkehr; ein höherer Beitrag nach einem Neuabschluss ist eine Annahme, die nur ein Angebot nach Gesundheitsprüfung klärt.
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Rückkehr-Fahrplan Krankenversicherung (PDF)Was kostet die Anwartschaft während Ihres Auslandsaufenthalts?
Die Anwartschaftsversicherung stellt Ihren Vertrag ruhend: Sie zahlen einen reduzierten Beitrag, erhalten keine Leistungen und können später ohne neue Gesundheitsprüfung in Ihren Tarif zurück. Die Höhe legt jeder Versicherer selbst fest. Die Allianz nennt auf ihrer Website für die kleine Anwartschaft monatlich 5 bis 10 % des Beitrags und für die große „im Mittel“ 30 bis 45 %. Manche Versicherer arbeiten mit festen Eurobeträgen – deshalb können Sie die Prozentsätze im Rechner ändern. Dieser Rechner ist auf das Szenario Wegzug und Rückkehr zugeschnitten; was eine Anwartschaft allgemein kostet – etwa bei Wechsel in die GKV oder Sabbatical –, rechnet der Anwartschaft-Kostenrechner für die PKV.
| Heutiger Beitrag | Kleine Anwartschaft / Monat | Große Anwartschaft / Monat | Klein, 3 Jahre | Groß, 3 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| 400 € | 30 € | 150 € | 1.080 € | 5.400 € |
| 600 € | 45 € | 225 € | 1.620 € | 8.100 € |
| 800 € | 60 € | 300 € | 2.160 € | 10.800 € |
Anwartschaft: Kosten für drei Jahre im Ausland – ein Beispiel
Bisheriger Beitrag 600 € im Monat · kleine Anwartschaft 7,5 %, große 37,5 % (jeweils Mitte der Allianz-Spannen)
Allianz, „Anwartschaftsversicherung“ (abgerufen 10.10.2026): kleine 5–10 %, große im Mittel 30–45 % des Beitrags. Eigene Berechnung; Kündigung kostet im Ausland nichts, aber Gesundheitszustand, Eintrittsalter und Alterungsrückstellung gehen verloren.
Kleine Anwartschaft, große Anwartschaft oder kündigen?
Anwartschaft – Ihr Rückweg bleibt offen
- Kleine: Gesundheitszustand bleibt eingefroren – keine neue Gesundheitsprüfung bei der Rückkehr
- Große: zusätzlich altes Eintrittsalter und weiter aufgebaute Alterungsrückstellung
- Sicher bei der Rückkehr: Sie erfüllen die PKV-Pflicht nahtlos, kein Prämienzuschlag
Kündigung – günstig im Ausland, teuer zurück
- Bei der Rückkehr neue Gesundheitsprüfung, höheres Eintrittsalter – Zuschläge oder Ablehnung möglich
- Alterungsrückstellung wird nur bei gleichzeitigem Neuabschluss übertragen (§ 204 VVG) – bei ersatzloser Kündigung nicht
- Als Rettungsnetz bleibt dann oft nur der Basistarif (1.017,18 € im Monat, 2026)
Wichtig für Auswanderer: Wer zuletzt privat versichert war, wird bei der Rückkehr in der Regel nicht von der gesetzlichen Kasse aufgenommen, sondern muss sich privat versichern (§ 193 Abs. 3 VVG). Die Anwartschaft ist deshalb oft die günstigste Versicherung gegen eine teure Rückkehr. Ausführlich: Anwartschaft bei Auslandsaufenthalt.
So lesen Sie die Schwellen im Rechner
Der Rechner fragt nicht nach Ihrer Gesundheit und erfindet keine künftigen Beiträge. Stattdessen dreht er die Frage um: Wie viel teurer müsste Ihre Versicherung nach der Rückkehr ohne Anwartschaft sein, damit sich die Anwartschaft lohnt? Beispiel: Die kleine Anwartschaft kostet bei 600 € Beitrag in drei Jahren rund 1.620 €. Auf zehn Jahre nach der Rückkehr verteilt, rechnet sie sich, wenn Ihr Beitrag ohne sie im Schnitt mehr als 13,50 € im Monat höher läge – durch das höhere Eintrittsalter, durch Risikozuschläge nach einer neuen Gesundheitsprüfung oder weil nur noch der Basistarif bleibt.
Die große Anwartschaft kostet im Beispiel rund 6.480 € mehr als die kleine. Sie lohnt sich gegenüber der kleinen, wenn der Vorteil aus dem alten Eintrittsalter und den weiter aufgebauten Alterungsrückstellungen mehr als 54 € im Monat ausmacht. Je länger Sie im Ausland bleiben und je älter Sie bei der Rückkehr sind, desto größer wird dieser Vorteil in der Regel – einen festen Wert nennt kein Versicherer allgemein. Wir holen Ihnen auf Wunsch die konkreten Zahlen Ihres Tarifs ein.
Was Sie vor dem Wegzug klären sollten
- Zielland: In EU und EWR läuft die PKV weiter (§ 207 Abs. 3 VVG); außerhalb endet sie nach den Musterbedingungen grundsätzlich – mehr unter PKV bei dauerhaftem Wohnsitz außerhalb der EU.
- Anwartschaftsart, Beitrag und Reaktivierungsfrist schriftlich bestätigen lassen.
- Pflegeversicherung: Auch die private Pflegepflichtversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen als Anwartschaft weiterlaufen (Allianz).
- Schutz im Gastland organisieren – während der Anwartschaft zahlt die PKV keine Leistungen.
- Den ganzen Ablauf zeigt die Auswandern-Checkliste Krankenversicherung.
Warum der Rechner keine „Rückkehr-Prämie“ erfindet
Viele Online-Rechner zeigen einen fiktiven Beitrag nach der Rückkehr. Das ist unseriös, denn dieser Beitrag hängt von Ihrem Alter, Ihrem Tarif, den Beitragsanpassungen der kommenden Jahre und vor allem von Ihrer Gesundheit ab – und die kennt niemand im Voraus. Wir rechnen deshalb nur mit belegten Werten: Ihrem heutigen Beitrag, den Prozentsätzen des Versicherers und Ihrer geplanten Zeit im Ausland. Die Schwelle übersetzt das in eine verständliche Frage: Ist Ihnen die Sicherheit, ohne Gesundheitsprüfung zurückzukommen, diesen Betrag pro Monat wert? Für die meisten Rückkehrer lautet die Antwort ja – vor allem, wenn eine Ablehnung im Normaltarif den Basistarif bedeuten würde. Wenn Sie konkrete Zahlen brauchen, fragen wir bei Ihrem Versicherer die Beiträge für Ihr Rückkehralter an.
Grenzen des Rechners
Der Rechner zeigt Größenordnungen, kein Angebot. Ihr Versicherer kann andere Sätze verlangen, Mindestbeiträge festlegen oder die Anwartschaft an Bedingungen knüpfen. Beitragsanpassungen während der Anwartschaft sind möglich. Die Frage, ob Sie bei der Rückkehr überhaupt in die PKV müssen, beantwortet der Rückkehrer-Navigator; die Rechtslage im Detail erklärt Zuletzt privat versichert.
Häufige Fragen
Was kostet eine Anwartschaft bei Auslandsaufenthalt?
Das legt jeder Versicherer selbst fest. Die Allianz nennt für die kleine Anwartschaft 5 bis 10 % und für die große im Mittel 30 bis 45 % des bisherigen Beitrags (Stand 2026). Bei 600 € Beitrag sind das rund 30 bis 60 € bzw. 180 bis 270 € im Monat. Fragen Sie Ihren Versicherer nach dem genauen Betrag für Ihren Tarif.
Lohnt sich eine Anwartschaft, wenn ich ins Ausland gehe?
Meist dann, wenn Sie zurückkommen wollen oder es offen ist – und wenn eine neue Gesundheitsprüfung später ein Risiko wäre. Denn wer zuletzt privat versichert war, muss sich bei der Rückkehr in der Regel wieder privat versichern (§ 193 VVG). Ohne Anwartschaft bleiben dann nur ein Neuabschluss mit Gesundheitsprüfung oder der Basistarif.
Kleine oder große Anwartschaft – was ist besser?
Die kleine friert den Gesundheitszustand ein; bei der Rückkehr zahlen Sie den Beitrag für Ihr dann erreichtes Alter. Die große friert zusätzlich das Eintrittsalter ein und baut Alterungsrückstellungen weiter auf – sie kostet ein Vielfaches. Je länger der Aufenthalt und je älter Sie bei der Rückkehr sind, desto eher kann sich die große rechnen.
Kann ich die PKV bei Auswanderung in eine Anwartschaft umwandeln?
Nach den Musterbedingungen MB/KK 2009 kann bei nur vorübergehender Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in einen Staat außerhalb von EU und EWR verlangt werden, das Versicherungsverhältnis in eine Anwartschaft umzuwandeln (§ 15 Abs. 3). Ein gekündigter Vertrag kann als Anwartschaft fortgesetzt werden, soweit nach Art der Lebensversicherung kalkuliert (§ 13 Abs. 11). Ihr Tarif kann Details abweichend regeln.
Wie schnell muss ich die Anwartschaft nach der Rückkehr reaktivieren?
Bei vielen Versicherern innerhalb von zwei Monate nach Wegfall des Anwartschaftsgrundes – sonst kann eine neue Gesundheitsprüfung verlangt werden (Allianz, 2026). Prüfen Sie die Frist in Ihren Tarifbedingungen.
Quellen
- Allianz: Anwartschaftsversicherung (kleine/große Anwartschaft, Kosten, Reaktivierung) – abgerufen 10.10.2026, Versichererangabe
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§§ 1, 13, 15) – Stand Juni 2024
- § 204 VVG – Tarifwechsel, Übertragung der Alterungsrückstellung
- § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers
- § 193 VVG – Versicherungspflicht, Basistarif
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung bei Rückkehr nach Deutschland, Auswanderung und Auslandsaufenthalt (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Aussagen zur Versicherungspflicht sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung; im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse, im Streitfall das Sozialgericht. Unabhängige Beratung bieten z. B. die Verbraucherzentralen und Fachanwälte für Sozial- oder Versicherungsrecht. Herausgeber: PKV-Ausland.de. PKV-Ausland.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.