Inhalt (17 Abschnitte)
- Was ist eine Anwartschaft bei Auslandsaufenthalt?
- Kleine und große Anwartschaft im Vergleich
- Was kostet die Anwartschaft im Ausland?
- Wann haben Sie Anspruch auf eine Anwartschaft?
- Anwartschaft, weiterführen oder kündigen – je nach Ziel
- Warum die Anwartschaft bei der Rückkehr so viel wert ist
- Reaktivierung nach der Rückkehr: Fristen und Ablauf
- Pflege, Krankentagegeld und Familie
- Anwartschaft beantragen: so gehen Sie vor dem Wegzug vor
- Drei Rechenbeispiele: Wer welche Anwartschaft wählt
- Häufige Fehler bei der Anwartschaft im Ausland
- Anwartschaft und Versicherung im Gastland: was zusammenpasst
- Was die Rückkehr ohne Anwartschaft konkret bedeutet
- Ihre Fragen an den Versicherer – die Checkliste
- Mehrere Stationen im Ausland: Was bei Weiterzügen gilt
- Und wenn Sie doch nicht zurückkommen?
- Besondere Gruppen: Ärzte, Beamte, Grenzgänger
- Mit einer Anwartschaft ruht die PKV während des Auslandsaufenthalts; Sie zahlen einen reduzierten Beitrag, erhalten keine Leistungen und kommen ohne neue Gesundheitsprüfung zurück.
- Die kleine Anwartschaft friert den Gesundheitszustand ein, die große zusätzlich das Eintrittsalter – mit weiterem Aufbau der Alterungsrückstellung (Allianz, 2026).
- Kosten laut Allianz: kleine 5 bis 10 %, große im Mittel 30 bis 45 % des bisherigen Beitrags; die Reaktivierung ist bei vielen Versicherern innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Grundes zu beantragen.
- Bei nur vorübergehendem Wegzug in einen Staat außerhalb von EU und EWR können Sie nach den Musterbedingungen die Umwandlung in eine Anwartschaft verlangen (§ 15 Abs. 3 MB/KK 2009).
Mit einer Anwartschaft bei Auslandsaufenthalt ruht Ihre private Krankenversicherung: Sie zahlen einen reduzierten Beitrag und kommen nach der Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung in Ihren Tarif zurück. Laut Allianz kostet die kleine Anwartschaft 5 bis 10 %, die große im Mittel 30 bis 45 % des bisherigen Beitrags; die große erhält zusätzlich Ihr Eintrittsalter. Bei vorübergehendem Wegzug außerhalb von EU und EWR können Sie die Umwandlung nach den Musterbedingungen verlangen (§ 15 Abs. 3 MB/KK 2009). Stand: Oktober 2026.
Was ist eine Anwartschaft bei Auslandsaufenthalt?
Die Anwartschaftsversicherung ist ein besonderes Vertragsverhältnis der PKV: Ein bestehender oder gekündigter Vertrag wird unter Anrechnung der erworbenen Rechte – und je nach Variante der Alterungsrückstellung – ruhend gestellt, um ihn später fortzuführen. Während der Anwartschaft besteht kein Anspruch auf Leistungen (so beschreibt es auch der GKV-Spitzenverband in seinen Hinweisen vom 24.07.2023). Die Musterbedingungen MB/KK 2009 sehen sie an zwei Stellen vor: Ein gekündigter Vertrag kann als Anwartschaft fortgesetzt werden, soweit die Versicherung nach Art der Lebensversicherung betrieben wird (§ 13 Abs. 11), und bei nur vorübergehender Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in einen Staat außerhalb von EU und EWR kann der Versicherte die Umwandlung in eine Anwartschaft verlangen (§ 15 Abs. 3).
Ein Auslandsaufenthalt ist einer der typischen Anwartschaftsgründe, neben Zeiten in der GKV oder mit Heilfürsorge. Diese Seite behandelt nur den Auslandsfall; die Anwartschaft allgemein erklärt KV-Statuswechsel.de: Anwartschaft in der PKV.
Kleine und große Anwartschaft im Vergleich
| Merkmal | Kleine Anwartschaft | Große Anwartschaft | Kündigung |
|---|---|---|---|
| Gesundheitszustand | eingefroren – keine neue Gesundheitsprüfung | eingefroren | neue Gesundheitsprüfung bei Neuabschluss |
| Eintrittsalter | Beitrag nach dem Alter bei der Rückkehr | ursprüngliches Eintrittsalter bleibt | neues, höheres Eintrittsalter |
| Alterungsrückstellung | wird nicht weiter aufgebaut | wird weiter aufgebaut | bleibt beim Versicherer (§ 204 VVG überträgt nur bei Neuabschluss) |
| Kosten | 5–10 % des Beitrags | im Mittel 30–45 % | 0 € |
| Passt für | kürzere Aufenthalte, jüngere Versicherte | lange Aufenthalte, höheres Alter | sicher endgültige Auswanderung |
Anwartschaft: Kosten für drei Jahre im Ausland – ein Beispiel
Bisheriger Beitrag 600 € im Monat · kleine Anwartschaft 7,5 %, große 37,5 % (jeweils Mitte der Allianz-Spannen)
Allianz, „Anwartschaftsversicherung“ (abgerufen 10.10.2026): kleine 5–10 %, große im Mittel 30–45 % des Beitrags. Eigene Berechnung; Kündigung kostet im Ausland nichts, aber Gesundheitszustand, Eintrittsalter und Alterungsrückstellung gehen verloren.
Was kostet die Anwartschaft im Ausland?
Ein gesetzlich festgelegter Satz existiert nicht; jeder Versicherer kalkuliert selbst, manche mit festen Eurobeträgen. Die Allianz beziffert auf ihrer Website die kleine Anwartschaft mit monatlich 5 bis 10 % des Beitrags und die große „im Mittel“ mit 30 bis 45 %. Daraus ergeben sich diese Größenordnungen:
| Beitrag heute | Klein / Monat | Klein, 2 Jahre | Klein, 5 Jahre | Groß / Monat | Groß, 2 Jahre | Groß, 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 400 € | 30 € | 720 € | 1.800 € | 150 € | 3.600 € | 9.000 € |
| 600 € | 45 € | 1.080 € | 2.700 € | 225 € | 5.400 € | 13.500 € |
| 800 € | 60 € | 1.440 € | 3.600 € | 300 € | 7.200 € | 18.000 € |
Ob sich das rechnet, hängt davon ab, was Sie ohne Anwartschaft bei der Rückkehr zahlen würden – und ob Sie überhaupt angenommen würden. Der Anwartschaft-Rechner dreht die Frage um: Er zeigt, um wie viel Euro im Monat Ihr Beitrag nach der Rückkehr höher sein müsste, damit sich die Anwartschaft lohnt. Beispiel: Die kleine Anwartschaft kostet bei 600 € Beitrag in drei Jahren rund 1.620 € – verteilt auf zehn Jahre nach der Rückkehr sind das 13,50 € im Monat.
Auch gesetzlich Versicherte können eine Anwartschaft halten, aber nicht in jedem Fall. Die TK nennt (Stand 17.03.2026) unter anderem Beschäftigte internationaler Organisationen, Heilfürsorgeberechtigte, Entwicklungshelfer, Soldaten auf Zeit, freiwillig Versicherte mit beruflichem Auslandsaufenthalt oder als mitreisende Partner, Familienversicherte, die dauerhaft ins Ausland ziehen, Entsandte sowie private Aufenthalte von mehr als drei Kalendermonaten – diese aber nicht in EU und EWR und nicht in Staaten mit einem Sozialversicherungsabkommen, das die Krankenversicherung erfasst. Für die meisten ist sie auch nicht nötig, weil die GKV-Auffangversicherung den Rückweg offenhält.
Wann haben Sie Anspruch auf eine Anwartschaft?
Ob und zu welchen Bedingungen Ihr Versicherer eine Anwartschaft einräumt, regeln Ihre Tarifbedingungen. Die Musterbedingungen geben die Richtung vor:
Vorübergehend außerhalb von EU/EWR
Nach § 15 Abs. 3 MB/KK können Sie bei nur vorübergehender Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts verlangen, den Vertrag in eine Anwartschaft umzuwandeln – sonst endet er grundsätzlich.
Umzug in die EU oder den EWR
Der Vertrag läuft kraft Gesetzes weiter (§ 207 Abs. 3 VVG). Eine Anwartschaft ist hier eine Option, wenn Sie im Gastland anderweitig versichert sind – fragen Sie Ihren Versicherer.
Nach einer Kündigung
Soweit die Versicherung nach Art der Lebensversicherung betrieben wird, können Sie einen gekündigten Vertrag als Anwartschaft fortsetzen (§ 13 Abs. 11 MB/KK).
„Vorübergehend“ ist nicht gesetzlich definiert. Wer eine Rückkehr plant – etwa nach einer befristeten Stelle oder einem Sabbatical –, sollte das gegenüber dem Versicherer dokumentieren. Bei einem dauerhaften Wegzug in einen Drittstaat kann der Versicherer eine Anwartschaft ablehnen oder eine Fortsetzung nur gegen Zuschlag anbieten.
Anwartschaft, weiterführen oder kündigen – je nach Ziel
| Lebenslage | Naheliegende Lösung | Warum |
|---|---|---|
| Job in einem EU-Staat, dort pflichtversichert | Anwartschaft | Doppelversicherung vermeiden, Rückweg sichern |
| Ruhestand in einem EU-Staat ohne dortige Pflichtversicherung | PKV weiterführen | Sie bleiben versichert, Leistung wie in Deutschland |
| Befristete Stelle oder Sabbatical außerhalb der EU | Anwartschaft verlangen + Auslandsversicherung vor Ort | Anspruch nach § 15 Abs. 3 MB/KK, Schutz vor Ort nötig |
| Entsendung außerhalb der EU | Fortsetzung mit weltweitem Schutz oder Anwartschaft | abhängig davon, ob der Arbeitgeber die Absicherung stellt |
| Endgültige Auswanderung, Rückkehr ausgeschlossen | kündigen | keine laufenden Kosten – aber kein Rückweg in den Tarif |
Ausführlich zu den Wegen der PKV beim Auswandern: PKV und Auswandern sowie der Überblick Krankenversicherung beim Auswandern.
Warum die Anwartschaft bei der Rückkehr so viel wert ist
Der eigentliche Wert der Anwartschaft zeigt sich nicht im Ausland, sondern am Tag der Rückkehr. Wer zuletzt privat versichert war, gehört in der Regel in die PKV: Die Auffang-Versicherungspflicht der GKV greift nicht, es gilt die Pflicht nach § 193 Abs. 3 VVG. Ohne Anwartschaft heißt das:
- Neuer Antrag mit Gesundheitsprüfung – nach Jahren im Ausland mit allen Diagnosen seither; Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine Ablehnung sind möglich.
- Neues Eintrittsalter – der Beitrag startet auf dem Niveau Ihres Rückkehralters.
- Frist von einem Monat – danach Prämienzuschlag nach § 193 Abs. 4 VVG, bei 14 Monaten laut PKV-Verband 5,5 Monatsbeiträge.
- Als Rettungsnetz bleibt der Basistarif: keine Ablehnung, 2026 höchstens 1.017,18 € im Monat.
Mit Anwartschaft entfällt all das: Sie reaktivieren den Vertrag, erfüllen die Versicherungspflicht nahtlos und zahlen keinen Zuschlag. Wichtig: Für die Zuordnung „zuletzt privat versichert“ zählt nach Auffassung des GKV-Spitzenverbands nicht die Anwartschaft selbst, sondern der Vertrag davor. Die ganze Rechtslage: Zuletzt privat versichert und Rückkehr.
Reaktivierung nach der Rückkehr: Fristen und Ablauf
Rückkehr anmelden
Melden Sie den Wohnsitz in Deutschland an und informieren Sie Ihren Versicherer mit dem Datum – idealerweise schon vor der Einreise.
Frist einhalten
Viele Versicherer verlangen den Antrag auf Reaktivierung innerhalb von zwei Monate nach Wegfall des Anwartschaftsgrundes; danach kann eine neue Gesundheitsprüfung verlangt werden (Allianz). Ihre Daten zeigt der Rückkehr-Fristenrechner.
Tarif prüfen
Nutzen Sie die Rückkehr für einen Blick auf den Tarif: Passt der Selbstbehalt noch, fehlt ein Baustein? Ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ist nach § 204 VVG möglich.
Und wenn Sie nach der Rückkehr gesetzlich versicherungspflichtig werden? Etwa durch eine Anstellung unter der Versicherungspflichtgrenze vor dem 55. Geburtstag: Dann können Sie PKV und Anwartschaft binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG) – oder die Anwartschaft bewusst behalten, wenn Sie später wieder in die PKV wollen.
Pflege, Krankentagegeld und Familie
Auch die private Pflegepflichtversicherung kann laut Allianz unter bestimmten Voraussetzungen als Anwartschaft weitergeführt werden. Für Zusatzbausteine wie Krankentagegeld gelten eigene Regeln – ein Krankentagegeld setzt in der Regel Einkommen in Deutschland voraus. In der PKV hat jede Person einen eigenen Vertrag: Für Partner und Kinder ist die Anwartschaft jeweils gesondert zu vereinbaren.
Anwartschaft beantragen: so gehen Sie vor dem Wegzug vor
Die Anwartschaft muss vereinbart sein, bevor der Vertrag endet – bei einem Wegzug außerhalb von EU und EWR also vor der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts. Wer erst aus dem Ausland anruft, hat schlechtere Karten.
- Drei bis sechs Monate vorher: Schriftlich beim Versicherer anfragen – Anwartschaftsarten, Beitrag in Euro, Beginn, Reaktivierungsfrist, Pflege-Anwartschaft.
- Entscheiden: klein oder groß, für welche Personen und Tarife. Zusatzbausteine wie Krankentagegeld gesondert klären.
- Beantragen: Antrag mit Abmeldedatum stellen; Bestätigung mit Beginn und Beitrag abwarten.
- Auslandsschutz organisieren: Während der Anwartschaft zahlt die PKV keine Leistungen. Die Versicherung im Gastland muss am Tag des Wegzugs beginnen.
- Unterlagen sichern: Anwartschaftsbestätigung, Versicherungsschein, Abmeldebescheinigung – digital und auf Papier.
Drei Rechenbeispiele: Wer welche Anwartschaft wählt
Die folgenden Beispiele sind konstruiert. Die Kosten beruhen auf der Mitte der Allianz-Spannen; was eine Rückkehr ohne Anwartschaft kosten würde, kann nur ein konkretes Angebot zeigen.
Lena, 31, zwei Jahre Forschung in Kanada
Beitrag 450 €. Kleine Anwartschaft: 7,5 % = 33,75 € im Monat, in zwei Jahren 810 €. Für Lena reicht die kleine: Sie ist jung, der Aufenthalt kurz, und der Unterschied im Eintrittsalter nach zwei Jahren bleibt überschaubar. Entscheidend ist, dass sie ihren Gesundheitszustand sichert – was in zwei Jahren passiert, weiß niemand.
Thomas, 49, fünf Jahre als Selbstständiger in Dubai
Beitrag 700 €. Kleine Anwartschaft: 52,50 € im Monat, 3.150 € in fünf Jahren. Große Anwartschaft: 262,50 € im Monat, 15.750 € in fünf Jahren. Der Unterschied von 12.600 € lohnt sich, wenn ihm das alte Eintrittsalter nach der Rückkehr über zehn Jahre mehr als 105 € im Monat spart. Ob das realistisch ist, zeigt ein Vergleich seines heutigen Beitrags mit dem Beitrag für einen 54-Jährigen im selben Tarif – das rechnet sein Versicherer auf Anfrage.
Familie M., zieht für einen Job nach Österreich
Zwei Erwachsene und zwei Kinder privat versichert. In Österreich sind alle über den Job pflichtversichert; die deutsche PKV liefe nach § 207 Abs. 3 VVG weiter – doppelt. Eine kleine Anwartschaft für alle vier sichert den Rückweg für einen Bruchteil des Beitrags. Für jede Person ist sie gesondert zu vereinbaren.
Häufige Fehler bei der Anwartschaft im Ausland
Ist der Vertrag mit dem Wegzug schon beendet, gibt es nichts mehr umzuwandeln. Klären Sie die Anwartschaft vor der Abmeldung.
Wer nach der Rückkehr Monate wartet, riskiert eine neue Gesundheitsprüfung – und bei PKV-Pflicht zusätzlich einen Prämienzuschlag.
Die Anwartschaft zahlt keine Behandlungen. Ohne Versicherung im Gastland sind Sie im Ausland ungeschützt.
Jede versicherte Person hat einen eigenen Vertrag. Ohne eigene Anwartschaft steht ein Kind bei der Rückkehr vor einer neuen Gesundheitsprüfung.
Anwartschaft und Versicherung im Gastland: was zusammenpasst
Die Anwartschaft deckt nur den Rückweg ab – im Ausland brauchen Sie eine eigene Absicherung. Welche das ist, hängt vom Gastland ab:
| Gastland | Absicherung vor Ort | Rolle der deutschen PKV |
|---|---|---|
| EU/EWR mit Job | gesetzliches System des Beschäftigungsstaats (Art. 11 VO 883/2004) | Anwartschaft statt Doppelversicherung |
| EU/EWR ohne Job (z. B. Ruhestand) | oft keine eigene Pflicht – die PKV läuft weiter | weiterführen, Leistung wie im Inland (§ 207 Abs. 3 VVG) |
| Schweiz | Grundversicherung nach KVG, Beitritt innert drei Monaten (Art. 3 KVG) | Anwartschaft vor dem Wegzug, sonst endet die PKV |
| Drittstaat mit Pflichtsystem | Versicherung nach den Regeln des Landes, oft Nachweis für Visum | Anwartschaft verlangen (vorübergehend) oder Fortsetzung vereinbaren |
| Drittstaat ohne Pflichtsystem | Langzeit-Auslands- oder internationale Krankenversicherung | Anwartschaft – oder Fortsetzung mit weltweitem Schutz, falls der Versicherer sie anbietet |
Achtung bei der Auslandsversicherung: Sie ist an den Auslandsaufenthalt gebunden und gilt bei der Rückkehr nicht als „zuletzt privat versichert“. Ohne Anwartschaft bleibt für Rückkehrer deshalb nur die letzte deutsche Versicherung als Maßstab. Mehr zur Abgrenzung: Internationale Krankenversicherung vs. deutsche PKV.
Was die Rückkehr ohne Anwartschaft konkret bedeutet
Viele unterschätzen, wie sich die Lage nach einigen Jahren verändert. Ein Neuabschluss nach der Rückkehr verlangt eine Gesundheitsprüfung, die alle Diagnosen und Behandlungen der vergangenen Jahre abfragt – je nach Versicherer und Frage mehrere Jahre zurück. Wer in dieser Zeit erkrankt ist, erhält Zuschläge, Ausschlüsse oder eine Ablehnung. Dazu kommt das höhere Eintrittsalter, das den Beitrag dauerhaft prägt.
Der Basistarif ist dann die Garantie, nicht ohne Versicherung dazustehen: Kein Versicherer darf Sie dort ablehnen, und der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt – 2026 1.017,18 €, bei Hilfebedürftigkeit halbiert. Die Leistungen sind mit denen der GKV vergleichbar (§ 152 VAG). Für viele ist er aber teurer als ein Normaltarif, den sie mit Anwartschaft hätten behalten können. Ausführlich zum Basistarif: Basistarif und Notlagentarif.
Ihre Fragen an den Versicherer – die Checkliste
- Bieten Sie für meinen Tarif eine kleine und eine große Anwartschaft an – und was kostet jede in Euro?
- Ab welchem Datum gilt die Anwartschaft, und welchen Nachweis brauchen Sie für den Auslandsaufenthalt?
- Kann auch die private Pflegepflichtversicherung als Anwartschaft weiterlaufen?
- Was passiert mit Zusatzbausteinen wie Krankentagegeld oder Beitragsentlastung?
- Innerhalb welcher Frist muss ich nach der Rückkehr reaktivieren, und wie?
- Kann ich die Anwartschaft kündigen, wenn ich doch im Ausland bleibe – und mit welcher Frist?
- Gibt es alternativ eine Fortsetzung mit Auslandsschutz für mein Zielland – zu welchem Beitrag?
Lassen Sie sich alle Antworten schriftlich geben. Wenn Sie möchten, geht ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk die Antworten mit Ihnen durch und gleicht sie mit Ihren Plänen ab – der Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Mehrere Stationen im Ausland: Was bei Weiterzügen gilt
Wer im Ausland mehrfach umzieht – etwa erst nach Spanien, dann nach Singapur –, sollte die Anwartschaft bei jedem Wechsel neu denken. Solange Sie in der EU oder im EWR wohnen, läuft der Vertrag nach § 207 Abs. 3 VVG weiter und kann auf Wunsch ruhen. Ziehen Sie danach in einen Staat außerhalb von EU und EWR, greift § 15 Abs. 3 MB/KK: Ohne Vereinbarung endet der Vertrag. Besteht bereits eine Anwartschaft, informieren Sie den Versicherer über den neuen Wohnsitz und lassen Sie sich bestätigen, dass sie fortbesteht. Bei der Rückkehr nach Deutschland zählt für die Zuordnung zur GKV oder PKV die letzte anerkannte Versicherung – gesetzliche Zeiten in der EU können Sie dann der GKV zuordnen, Zeiten in Drittstaaten werden ausgeklammert. Haben Sie in einem EU-Staat gesetzlich gearbeitet und zugleich eine PKV-Anwartschaft, können Sie bei der Rückkehr unter Umständen wählen: Anwartschaft reaktivieren oder in die GKV. Das prüft der Rückkehrer-Navigator.
Und wenn Sie doch nicht zurückkommen?
Eine Anwartschaft ist kein Abo auf Lebenszeit. Stellt sich heraus, dass Sie dauerhaft im Ausland bleiben, können Sie sie nach den Bedingungen Ihres Vertrags kündigen – nach § 205 Abs. 1 VVG ordentlich zum Ende des Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist, sofern keine Mindestdauer vereinbart ist. Die bis dahin gezahlten Beiträge waren dann der Preis für die Option, die Sie offen gehalten haben. Umgekehrt gilt: Wer erst kündigt und später zurückwill, bekommt diese Option nicht zurück.
Besondere Gruppen: Ärzte, Beamte, Grenzgänger
Ärztinnen und Ärzte, die befristet im Ausland arbeiten, finden die Besonderheiten ihres Berufsstands bei PKV-Heilberufe.de: Arzt im Ausland. Für Beamte entscheidet der Dienstherr über die Beihilfe im Ausland; die Restkostenversicherung braucht einen passenden Auslandsschutz. Wer in Deutschland wohnen bleibt und in der Schweiz arbeitet, ist kein Auswanderer, sondern Grenzgänger – dort gelten eigene Regeln zum Optionsrecht. Ihre persönliche Einschätzung – auch vor dem Wegzug – zeigt der Rückkehrer-Navigator.
Häufige Fragen
Was kostet eine Anwartschaft bei einem Auslandsaufenthalt?
Jeder Versicherer legt die Kosten selbst fest. Die Allianz nennt für die kleine Anwartschaft 5 bis 10 % und für die große im Mittel 30 bis 45 % des bisherigen Beitrags (Stand 2026). Bei 600 € Beitrag sind das rund 30 bis 60 € bzw. 180 bis 270 € im Monat. Den Betrag für Ihren Tarif nennt Ihr Versicherer.
Für wen lohnt sich eine Anwartschaft im Ausland?
Für alle, die zurückkommen wollen oder es offen lassen – vor allem, wenn eine neue Gesundheitsprüfung später ein Risiko wäre. Wer zuletzt privat versichert war, muss sich bei der Rückkehr in der Regel wieder privat versichern. Ohne Anwartschaft heißt das: neuer Antrag mit Gesundheitsprüfung und höherem Eintrittsalter oder Basistarif.
Wie lange gilt eine Anwartschaft im Ausland?
Das regelt Ihr Tarif. Die Anwartschaft läuft, solange der Anwartschaftsgrund – hier der Auslandsaufenthalt – besteht und Sie den Beitrag zahlen. Nach Wegfall des Grundes verlangen viele Versicherer die Reaktivierung innerhalb von zwei Monate, sonst kann eine neue Gesundheitsprüfung verlangt werden.
Kleine oder große Anwartschaft – was ist bei einem Auslandsaufenthalt besser?
Die kleine reicht, wenn der Aufenthalt kurz ist oder Sie jung sind – sie sichert den Gesundheitszustand. Die große lohnt sich eher bei langen Aufenthalten und höherem Alter, weil sie das Eintrittsalter erhält und Alterungsrückstellungen weiter aufbaut. Sie kostet aber ein Vielfaches. Der Anwartschaft-Rechner zeigt die Schwelle für Ihren Beitrag.
Brauche ich eine Anwartschaft, wenn ich in die EU ziehe?
Nicht zwingend, denn die PKV läuft beim Umzug in einen EU-/EWR-Staat weiter (§ 207 Abs. 3 VVG). Sind Sie dort aber über einen Job pflichtversichert, zahlen Sie doppelt – dann ist eine Anwartschaft oft die günstigere Lösung, um den Rückweg zu sichern.
Zählt die Anwartschaft bei der Rückkehr als Versicherung?
Für die Frage „zuletzt privat versichert“ zählt nach Auffassung des GKV-Spitzenverbands nicht die Anwartschaft selbst, sondern die PKV, die davor bestand. Praktisch wichtiger: Mit der Reaktivierung erfüllen Sie die Pflicht nach § 193 VVG nahtlos – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Prämienzuschlag.
Quellen
- TK: Für wen ist die Anwartschaft möglich? – Stand 17.03.2026
- Allianz: Anwartschaftsversicherung (kleine/große Anwartschaft, Kosten, Reaktivierung, Pflege) – Versichererangabe, abgerufen 10.10.2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§ 1 Abs. 5, § 13 Abs. 11, § 15 Abs. 3) – Stand Juni 2024
- § 207 VVG – Fortsetzung bei Umzug in EU/EWR (Abs. 3)
- § 205 VVG – Kündigung, auch der Anwartschaft bei Versicherungspflicht
- § 204 VVG – Übertragung der Alterungsrückstellung
- § 193 VVG – Versicherungspflicht, Prämienzuschlag
- GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise Auffang-Versicherungspflicht (Anwartschaftsversicherung, S. 13–14) – 24.07.2023
- TK: Anwartschaft bei Auslandsaufenthalt beantragen
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung bei Rückkehr nach Deutschland, Auswanderung und Auslandsaufenthalt (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Aussagen zur Versicherungspflicht sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung; im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse, im Streitfall das Sozialgericht. Unabhängige Beratung bieten z. B. die Verbraucherzentralen und Fachanwälte für Sozial- oder Versicherungsrecht. Herausgeber: PKV-Ausland.de. PKV-Ausland.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.