Inhalt (8 Abschnitte)
- Krankenversicherung beim Auswandern nach Österreich: wer wie versichert ist
- Arbeiten in Österreich: die Pflichtversicherung
- Ohne Job in Österreich: Selbstversicherung und Aufenthalt
- Ruhestand in Österreich
- Grenzgänger oder Auswanderer?
- Ihre Checkliste für den Umzug nach Österreich
- Kennzahlen auf einen Blick
- Zurück aus Österreich
- Arbeitnehmer in Österreich sind in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung pflichtversichert (§ 4 ASVG); auch Gewerbetreibende unterliegen einer Pflichtversicherung (§ 2 GSVG).
- Wer in Österreich wohnt und nicht pflichtversichert ist, kann sich selbst versichern; der Beitrag beträgt 2026 laut oesterreich.gv.at 565,25 € im Monat, für Sachleistungen gilt grundsätzlich eine Wartefrist von sechs Monaten.
- Nicht erwerbstätige EU-Bürger brauchen für einen Aufenthalt über drei Monate ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz; den Aufenthalt zeigen sie binnen vier Monaten an (§§ 51, 53 NAG).
- Eine deutsche PKV läuft beim Umzug nach Österreich weiter (§ 207 Abs. 3 VVG); 2025 zogen laut Destatis 14.000 Deutsche nach Österreich.
Bei der Krankenversicherung beim Auswandern nach Österreich gilt: Arbeitnehmer sind dort pflichtversichert (§ 4 ASVG), ebenso Gewerbetreibende (§ 2 GSVG). Wer in Österreich wohnt und nicht pflichtversichert ist, kann sich selbst versichern – 2026 für 565,25 € im Monat, mit grundsätzlich sechs Monaten Wartefrist (oesterreich.gv.at). Eine deutsche PKV läuft in Österreich weiter (§ 207 Abs. 3 VVG); wer dort pflichtversichert ist, wählt oft eine Anwartschaft. Rentner mit nur deutscher Rente bleiben meist bei ihrer Kasse und nutzen das S1. Stand: Oktober 2026.
Krankenversicherung beim Auswandern nach Österreich: wer wie versichert ist
2025 sind laut Statistischem Bundesamt 14.000 Deutsche nach Österreich gezogen (Pressemitteilung vom 01.06.2026). Als EU-Staat ist Österreich in die Koordinierung nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 eingebunden: Wer in Österreich arbeitet, ist grundsätzlich dort versichert (Art. 11 Abs. 3 Buchst. a). Das österreichische System knüpft dabei stark an die Erwerbstätigkeit an.
| Lebenslage | Krankenversicherung | Hinweis |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer in Österreich | Pflichtversicherung nach ASVG | deutsche GKV endet in der Regel; PKV als Anwartschaft prüfen |
| Gewerbetreibende | Pflichtversicherung nach GSVG | Kammermitglieder und bestimmte Gesellschafter |
| Nicht erwerbstätig, Wohnsitz in Österreich | Selbstversicherung möglich, 565,25 € im Monat (2026) | Wartefrist von grundsätzlich sechs Monaten für Sachleistungen |
| Rentner mit nur deutscher Rente | deutsche Kasse, Leistungen über S1 | S1 bei der deutschen Kasse beantragen |
| Privat versichert | deutsche PKV läuft weiter | Leistung höchstens wie in Deutschland |
| Entsandt durch deutschen Arbeitgeber | deutsches Recht, voraussichtlich bis 24 Monate | A1-Bescheinigung |
Arbeiten in Österreich: die Pflichtversicherung
Nach § 4 Abs. 1 ASVG sind die bei einem oder mehreren Dienstgebern beschäftigten Dienstnehmer in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung versichert („vollversichert“), sofern die Beschäftigung nicht ausgenommen ist – etwa als geringfügige Beschäftigung. Auch Gewerbetreibende sind nach § 2 GSVG in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtversichert. Wer also mit einem Job oder einem Gewerbe nach Österreich zieht, ist dort im gesetzlichen System. Die deutsche GKV-Mitgliedschaft endet in der Regel.
Für Privatversicherte heißt das: Die deutsche PKV liefe nach § 207 Abs. 3 VVG weiter – zusätzlich zur österreichischen Pflichtversicherung. Meist ist eine Anwartschaft sinnvoller: Sie sichert den Rückweg in den Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung und kostet laut Allianz 5 bis 10 % (klein) bzw. im Mittel 30 bis 45 % (groß) des Beitrags. Rechnen Sie Ihre Varianten im Anwartschaft-Rechner.
Ohne Job in Österreich: Selbstversicherung und Aufenthalt
Wer in Österreich wohnt, aber nicht pflichtversichert ist, kann sich laut oesterreich.gv.at (Stand 31.03.2026) in der Krankenversicherung selbst versichern. Der Antrag wird bei der Österreichischen Gesundheitskasse gestellt. Wichtig für Zuzügler:
- Beitrag: 565,25 € im Monat (Wert 2026); bei angespannter finanzieller Lage ist ein Antrag auf Ermäßigung möglich.
- Wartefrist: Der Anspruch auf Sachleistungen besteht grundsätzlich erst nach sechs Monaten – außer Sie waren unmittelbar vorher sechs Wochen oder in den letzten zwölf Monaten 26 Wochen in Österreich versichert.
- Leistungen: Sachleistungen wie ärztliche Hilfe, Spital und Medikamente; kein Krankengeld.
Für das Aufenthaltsrecht verlangt Österreich von nicht erwerbstätigen EU-Bürgern ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz (§ 51 Abs. 1 Z 2 NAG). Den Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen sie binnen vier Monaten ab Einreise der Behörde anzeigen (§ 53 Abs. 1 NAG). Welche Versicherung die Behörde anerkennt, entscheidet sie – wir beraten nicht zu Aufenthaltsfragen. Wegen der Wartefrist sollten Nichterwerbstätige ihre deutsche Versicherung nicht beenden, bevor der Schutz in Österreich steht. Privatversicherte können ihre PKV ohnehin weiterführen.
Ruhestand in Österreich
Rentner mit einer deutschen gesetzlichen Rente, die in Österreich keinen eigenen Anspruch haben, bleiben nach dem DVKA-Merkblatt „Meine Krankenversicherung bei Wohnort im Ausland“ (Stand 01.08.2025) in der Regel bei ihrer deutschen Kasse versichert. Sie zahlen die Beiträge in Deutschland und erhalten mit dem S1 die Sachleistungen in Österreich nach österreichischem Recht, einschließlich dort üblicher Selbstbehalte. Privatversicherte Rentner behalten ihre PKV, die in der EU weiterläuft. Zur PKV im Ruhestand allgemein: PKV in der Rente.
Grenzgänger oder Auswanderer?
Wer in Deutschland wohnen bleibt und täglich oder wöchentlich zur Arbeit nach Österreich pendelt, ist Grenzgänger: Versichert ist er grundsätzlich in Österreich als Beschäftigungsstaat, die Leistungen am Wohnort in Deutschland laufen über eine Anspruchsbescheinigung. Eine Wahlmöglichkeit wie im Verhältnis zur Schweiz gibt es dabei nicht; mehr zu Grenzgängern bei Grenzgänger-PKV.de. Diese Seite richtet sich an alle, die ihren Wohnsitz nach Österreich verlegen.
Ihre Checkliste für den Umzug nach Österreich
- Klären, ob Sie in Österreich pflichtversichert werden – über einen Job oder ein Gewerbe – oder sich selbst versichern müssen.
- Bei Selbstversicherung: Antrag bei der Österreichischen Gesundheitskasse rechtzeitig stellen und die Wartefrist einplanen; die deutsche Versicherung erst beenden, wenn der Schutz in Österreich steht.
- Privatversicherte: Versicherer informieren; bei Pflichtversicherung in Österreich eine Anwartschaft vereinbaren, sonst läuft der volle Beitrag weiter.
- Gesetzlich Versicherte mit Job in Österreich: Kasse informieren und die Abmeldebescheinigung senden.
- Rentner mit nur deutscher Rente: S1 bei der deutschen Kasse beantragen.
- Den längeren Aufenthalt binnen vier Monaten anzeigen und alle Versicherungsnachweise aufheben – auch für eine spätere Rückkehr.
Die vollständige Liste bietet die Auswandern-Checkliste Krankenversicherung; die PKV-Regeln für EU-Staaten erklärt PKV im EU-Ausland.
Kennzahlen auf einen Blick
| Merkmal | Wert bzw. Regel |
|---|---|
| Fortzüge Deutscher nach Österreich 2025 | 14.000 |
| Beitrag Selbstversicherung 2026 | 565,25 € im Monat |
| Wartefrist Selbstversicherung | grundsätzlich sechs Monate |
| Anzeige des längeren Aufenthalts | binnen vier Monaten ab Einreise |
| Deutsche PKV beim Wohnsitzwechsel | läuft weiter (§ 207 Abs. 3 VVG) |
Zurück aus Österreich
Waren Sie in Österreich gesetzlich versichert – über den Job, das Gewerbe oder die Selbstversicherung –, zählt das bei der Rückkehr wie eine deutsche gesetzliche Versicherung. Ohne andere Absicherung spricht deshalb vieles für die Auffang-Versicherungspflicht in der GKV ab dem ersten Tag, auch wenn Sie vor dem Umzug privat versichert waren (GKV-Spitzenverband). Ab 55 kann § 6 Abs. 3b SGB V den Weg versperren, wenn Sie die österreichische Versicherung erst nach dem 55. Geburtstag begründet haben. Mit einer PKV-Anwartschaft können Sie stattdessen in Ihren Tarif zurück. Für die freiwillige GKV und die Krankenversicherung der Rentner zählen die österreichischen Zeiten im Regelfall mit; lassen Sie sie mit der Bescheinigung E 104 bzw. dem SED S041 bestätigen. Alle Details: Rückkehr aus der EU; die Formulare erklärt E 104, S041, S1 und A1; Ihre Einschätzung liefert der Rückkehrer-Navigator.
Häufige Fragen
Wie bin ich in Österreich krankenversichert, wenn ich dort arbeite?
Als Arbeitnehmer sind Sie in Österreich pflichtversichert (§ 4 ASVG); das gilt nach EU-Recht auch für Deutsche, die in Österreich beschäftigt sind (Art. 11 VO (EG) 883/2004). Auch Gewerbetreibende sind pflichtversichert (§ 2 GSVG). Ihre deutsche GKV-Mitgliedschaft endet in der Regel.
Kann ich meine deutsche PKV in Österreich behalten?
Ja, sie läuft beim Umzug in einen EU-Staat kraft Gesetzes weiter (§ 207 Abs. 3 VVG). Sind Sie in Österreich über den Job pflichtversichert, zahlen Sie dann aber doppelt. Viele wählen deshalb eine Anwartschaft, die den Rückweg in den Tarif ohne Gesundheitsprüfung sichert.
Was ist die Selbstversicherung in Österreich?
Eine freiwillige Krankenversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse für Menschen mit Wohnsitz in Österreich, die nicht pflichtversichert sind. Der Beitrag beträgt 2026 laut oesterreich.gv.at 565,25 € im Monat, eine Ermäßigung ist auf Antrag möglich. Für Sachleistungen gilt grundsätzlich eine Wartefrist von sechs Monaten, außer Sie waren unmittelbar vorher in Österreich versichert.
Brauche ich als Rentner in Österreich eine eigene Krankenversicherung?
Beziehen Sie nur eine deutsche gesetzliche Rente und haben in Österreich keinen eigenen Anspruch, bleiben Sie in der Regel bei Ihrer deutschen Kasse versichert und erhalten Leistungen in Österreich über das S1 (DVKA). Privatversicherte Rentner behalten ihre PKV, die in der EU weiterläuft.
Was gilt bei der Rückkehr aus Österreich?
Waren Sie in Österreich gesetzlich versichert, zählt das bei der Rückkehr wie eine deutsche gesetzliche Versicherung. Ohne andere Absicherung spricht deshalb vieles für die Auffang-Versicherungspflicht in der GKV – auch mit PKV-Vorgeschichte. Lassen Sie sich die österreichischen Zeiten mit der Bescheinigung E 104 bzw. dem SED S041 bestätigen.
Quellen
- RIS: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz § 4 (Vollversicherung) – tagesaktuelle Fassung, abgerufen 10.10.2026
- RIS: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz § 2 (Pflichtversicherung)
- oesterreich.gv.at: Selbstversicherung in der Krankenversicherung – Stand 31.03.2026
- RIS: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (§§ 51, 53) – Fassung vom 10.10.2026
- § 207 VVG – Fortsetzung bei Umzug in EU/EWR (Abs. 3)
- DVKA-Merkblatt: Meine Krankenversicherung bei Wohnort im Ausland (Rentner) – Stand 01.08.2025
- Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 11, 12 (EUR-Lex)
- Destatis: Pressemitteilung Nr. 184 vom 01.06.2026 (Wanderung 2025)
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung bei Rückkehr nach Deutschland, Auswanderung und Auslandsaufenthalt (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Aussagen zur Versicherungspflicht sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung; im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse, im Streitfall das Sozialgericht. Unabhängige Beratung bieten z. B. die Verbraucherzentralen und Fachanwälte für Sozial- oder Versicherungsrecht. Herausgeber: PKV-Ausland.de. PKV-Ausland.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.