Krankenversicherung bei Rückkehr nach Deutschland GKV oder PKV – wer muss Sie nehmen? Ihre Antwort in 60 Sekunden.

Zuletzt privat versichert? Dann muss Sie in der Regel keine Krankenkasse nehmen – aber eine private Krankenversicherung. Nach einem Monat kostet jede Lücke Zuschlag (§ 193 VVG).

Rückkehrer-Navigator
60 Sek. · kostenlos

Frage 1 von 10

Was trifft auf Sie zu?

Frage 2 von 10

Wie sind bzw. waren Sie zuletzt in Deutschland krankenversichert?

Warum wir das fragen: Ob die gesetzliche Kasse Sie bei der Rückkehr aufnehmen muss, hängt vor allem von Ihrer letzten Versicherung ab (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V).

Frage 3 von 10

Wo leben bzw. lebten Sie im Ausland – oder wohin ziehen Sie?

Warum wir das fragen: Eine gesetzliche Versicherung in EU, EWR oder der Schweiz zählt bei der Rückkehr wie eine deutsche. Und in der EU läuft eine PKV weiter – außerhalb endet sie grundsätzlich.

Frage 4 von 10

Was machen Sie nach der Rückkehr in Deutschland?

Warum wir das fragen: Eine Anstellung unter der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € im Jahr) führt in der Regel in die GKV – andere Wege nicht automatisch.

Frage 5 von 10

Wie gehen Sie ins Ausland?

Frage 6 von 10

Wie alt sind Sie?

Warum wir das fragen: Ab 55 gelten für den Weg in die GKV Sonderregeln (§ 6 Abs. 3a SGB V), und der PKV-Beitrag hängt vom Alter ab.

Frage 7 von 10

Wann sind bzw. kommen Sie zurück – oder wann ziehen Sie weg?

Warum wir das fragen: Ab dem Zuzug laufen Fristen – etwa ein Monat für den PKV-Antrag ohne Prämienzuschlag (§ 193 Abs. 4 VVG). Beim Wegzug müssen Anwartschaft und Auslandsschutz vorher geregelt sein.

Frage 8 von 10

Wann könnte es zurückgehen?

Frage 9 von 10

Wer kommt bzw. geht mit?

Warum wir das fragen: In der GKV können Partner ohne eigenes Einkommen und Kinder beitragsfrei mitversichert sein – in der PKV zahlt jede Person.

Frage 10 von 10

Was ist Ihnen am wichtigsten?

Ihr Rückkehr-Fahrplan wird erstellt …

  • Letzte Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zugeordnet
  • EU/EWR/Schweiz-Gleichstellung (VO 883/2004) geprüft
  • Fristen nach § 193 VVG und § 9 SGB V berechnet
  • Status, Alter und Familie berücksichtigt

Ihr Rückkehr-Fahrplan ist fertig – wohin dürfen wir ihn senden?

Sie erhalten Ihre Auswertung mit Fristdatum und den Rückkehr-Fahrplan Krankenversicherung (PDF) mit Wochenplan, Formularen und Zuschlagsformel.

Keine GesundheitsfragenKostenlos & unverbindlichSpezialisierte Partner-Experten

Der Rückkehrer-Navigator zeigt, welche Versicherung bei Ihrer Rückkehr voraussichtlich greift – GKV-Auffang, freiwillige GKV oder Pflicht zur PKV –, Ihre nächste Frist mit Datum und was ein Zuschlag kosten würde. Auch für Auswanderer.

  • Ihre Zuordnung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und § 193 VVG – ehrlich, auch wenn die GKV zuständig ist
  • Ihre Frist mit Datum und eine Zuschlag-Schätzung bei Versicherungslücke
  • Kostenlos, ohne Gesundheitsfragen, Ergebnis sofort sichtbar

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, § 193 Abs. 3–5 VVG, Art. 5 VO (EG) 883/2004; Auslegung des GKV-Spitzenverbands vom 24.07.2023. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich entscheidet Ihre Krankenkasse. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal, keine Behörde und keine Krankenkasse.

Ehrliches ErgebnisAuch wenn die GKV Sie nehmen muss
Ihre Fristen mit Datum§ 193 VVG · § 9 SGB V
Spezialisierte Partner-ExpertenAuf Wunsch: Makler mit Erlaubnis nach § 34d GewO
Ohne GesundheitsfragenDer Service ist für Sie kostenlos
Darum lohnt sich der Check

Vier Zahlen, die bei der Rückkehr zählen

Alle Werte mit Quelle und Stand Oktober 2026.

1 Monat
bleibt Ihnen nach Beginn der Pflicht für den PKV-Antrag – danach wird ein Zuschlag fällig
§ 193 Abs. 4 VVG
5,5 Beiträge
Prämienzuschlag zahlt, wer 14 Monate ohne Versicherung war – einmalig, zusätzlich zur laufenden Prämie
PKV-Verband, 04/2025
176.705
Zuzüge deutscher Staatsangehöriger in zwölf Monaten – die meisten im August und September
Destatis, 08/2025–07/2026, vorläufig
1.017,18 €
kostet der Basistarif 2026 höchstens im Monat – jeder private Versicherer muss ihn anbieten
§ 152 VAG · PKV-Verband

Prämienzuschlag nach § 193 Abs. 4 VVG

Einmaliger Zuschlag in Monatsbeiträgen nach Monaten ohne Versicherung – der erste Monat ist frei, ab dem sechsten Monat je ein Sechstel

051015200,0011,0022,0033,0044,0054,1764,5085,17125,50147,17249,173613,1760

§ 193 Abs. 4 VVG; Rechenweg laut PKV-Verband („Alternativen in jeder Lebenslage“, 04/2025): 14 Monate = 4 + 9 × 1/6 = 5,5 Monatsbeiträge. 60 Monate = Annahme bei nicht feststellbarer Dauer. Eigene Berechnung, gerundet.

Die typischen Fehler

Sechs Fehler, die Rückkehrer und Auswanderer teuer zu stehen kommen

Darauf vertrauen, dass die Kasse Sie nimmt

Wer zuletzt privat versichert war, fällt in der Regel nicht unter die Auffang-Versicherungspflicht der GKV (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) – dann gilt die Pflicht zur PKV.

Den ersten Monat verstreichen lassen

Danach kostet jeder angefangene Monat ohne Versicherung einen Zuschlag – bis zum fünften Monat je einen vollen Monatsbeitrag.

Die Reiseversicherung für eine Vorversicherung halten

Auslands- und Reisekrankenversicherungen zählen bei der Rückkehr nicht. Maßgeblich ist Ihre letzte deutsche bzw. EU-Versicherung.

Vor dem Wegzug ersatzlos kündigen

Ohne Anwartschaft heißt es bei der Rückkehr: neue Gesundheitsprüfung, höheres Eintrittsalter – oder Basistarif.

EU-Zeiten nicht belegen

Gesetzliche Zeiten aus EU, EWR und der Schweiz zählen für die freiwillige GKV und die Rente mit – mit der Bescheinigung E 104 bzw. SED S041.

Die Drei-Monats-Frist verpassen

Wer freiwillig in die GKV will, muss den Beitritt innerhalb von drei Monaten anzeigen (§ 9 Abs. 2 SGB V). Danach bleibt Gutverdienern oft nur die PKV.

Bis wann müssen Sie handeln?

Zuzug am 01.11.2026 und zuletzt privat versichert: PKV-Antrag ohne Zuschlag vorsichtig gerechnet bis 30.11.2026. Der Fristenrechner zeigt auch Ihre Frist für die freiwillige GKV.

Fristen berechnen
Ihre drei Wege

GKV-Auffang, freiwillige GKV oder PKV – was für Sie gilt

Kein Weg ist für alle richtig. Der Navigator zeigt Ihnen auch, wenn die gesetzliche Kasse Sie aufnehmen muss.

GKV-Auffangversicherung

Zuletzt gesetzlich versichert – in Deutschland, der EU, dem EWR oder der Schweiz? Dann sind Sie ohne andere Absicherung ab dem ersten Tag gesetzlich versichert, auch als Selbstständige oder ab 55.

Zurück in die GKV →

Freiwillige GKV

Für Gutverdiener mit GKV-Vorgeschichte: Beitritt mit 24 Monaten Versicherung in fünf Jahren oder zwölf Monaten direkt davor – innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. EU-Zeiten zählen mit.

Frist berechnen →

Pflicht zur PKV

Zuletzt privat versichert: Sie müssen sich privat versichern – Anwartschaft reaktivieren, neuer Tarif mit Gesundheitsprüfung oder Basistarif ohne Ablehnung, 2026 höchstens 1.017,18 € im Monat.

Zuletzt privat – was jetzt gilt →

Die GKV nimmt Sie in der Regel, wenn …

  • Sie unter 55 eine Anstellung bis zur Versicherungspflichtgrenze aufnehmen
  • Sie zuletzt gesetzlich versichert waren – auch in der EU oder der Schweiz
  • Ihr gesetzlich versicherter Partner Sie in die Familienversicherung holen kann
  • Sie Rentner sind und die 9/10-Regel der KVdR erfüllen

Die PKV ist voraussichtlich Pflicht, wenn …

  • Sie zuletzt privat versichert waren und selbstständig, Gutverdiener oder ohne Einkommen sind
  • Sie im EU-Ausland zuletzt privat versichert waren
  • Sie nie versichert waren und selbstständig oder über der Grenze angestellt sind
  • Sie ab 55 aus der PKV kommen – dann kann § 6 Abs. 3a SGB V auch den Weg über eine Anstellung versperren

Sie wollen nicht zurück, sondern weg? Lesen Sie Krankenversicherung beim Auswandern und Anwartschaft bei Auslandsaufenthalt.

So funktioniert's

In drei Schritten zur richtigen Versicherung – vor Ablauf der Frist

Navigator in 60 Sekunden

Acht kurze Fragen zu Richtung, letzter Versicherung, Land, Status, Alter, Datum, Familie und Ziel – keine einzige Gesundheitsfrage.

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Pflicht, Frist und Zuschlag sehen

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„Rückkehr-Fahrplan Krankenversicherung“

Mit Ihrer Auswertung erhalten Sie unseren Fahrplan als PDF – alles für die ersten 90 Tage nach der Rückkehr und die Wochen vor dem Wegzug.

  • Wochenplan ab Zuzug: was in Woche 1, Monat 1 und Monat 3 erledigt sein muss
  • Entscheidungsbaum GKV oder PKV mit Paragraphen und Ausnahmen
  • Unterlagen: E 104 bzw. SED S041, S1, Kündigungs- und Versicherungsnachweise
  • Zuschlagsformel mit Beispielen und Auswanderer-Checkliste
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Cover des Rückkehr-Fahrplans Krankenversicherung

Häufige Fragen zur Krankenversicherung bei Rückkehr nach Deutschland

Welche Krankenversicherung muss ich bei der Rückkehr aus dem Ausland nach Deutschland haben?

Das hängt vor allem von Ihrer letzten Versicherung ab. Wer zuletzt gesetzlich versichert war – auch in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz –, kommt ohne andere Absicherung über die Auffang-Versicherungspflicht in die GKV (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Wer zuletzt privat versichert war, muss eine private Krankenversicherung abschließen (§ 193 Abs. 3 VVG). Eine Anstellung unter der Versicherungspflichtgrenze (77.400 € im Jahr 2026) führt unter 55 in der Regel immer in die GKV. Verbindlich entscheidet Ihre Krankenkasse.

Wie komme ich wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Am sichersten über eine Anstellung unter der Versicherungspflichtgrenze vor dem 55. Geburtstag, über die Familienversicherung Ihres gesetzlich versicherten Partners (Einkommen bis 565 € im Monat, 2026) oder – wenn Sie zuletzt gesetzlich versichert waren – über die Auffang-Versicherungspflicht. Gutverdiener brauchen für den freiwilligen Beitritt eine Vorversicherungszeit und müssen ihn innerhalb von drei Monaten anzeigen (§ 9 SGB V). Mehr unter Zurück in die GKV nach Auslandsaufenthalt.

Muss mich die Krankenkasse nehmen, wenn ich zuletzt privat versichert war?

In der Regel nicht. Die Auffang-Versicherungspflicht der GKV gilt nur für Menschen, die zuletzt gesetzlich oder noch nie versichert waren. Wer zuletzt privat versichert war, gehört in die PKV – und jeder private Versicherer muss Sie im Basistarif aufnehmen (§ 193 Abs. 5 VVG), 2026 für höchstens 1.017,18 € im Monat. Ausnahmen: eine versicherungspflichtige Anstellung vor 55 oder die Familienversicherung.

Was kostet es, wenn ich mich nach der Rückkehr zu spät versichere?

Bei der PKV fällt ein einmaliger Prämienzuschlag an, wenn Sie später als einen Monat nach Beginn der Pflicht beantragen: ein Monatsbeitrag je weiterem angefangenem Monat, ab dem sechsten Monat ein Sechstel (§ 193 Abs. 4 VVG). Wer 14 Monate nicht versichert war, zahlt laut PKV-Verband 5,5 Monatsbeiträge. In der GKV-Auffangversicherung werden die Beiträge rückwirkend fällig; die Kasse soll sie bei später Meldung ermäßigen (§ 256a SGB V).

Zählt meine Versicherung im EU-Ausland oder in der Schweiz?

Ja. Nach Art. 5 der Verordnung (EG) 883/2004 zählt eine gesetzliche Versicherung in einem EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich wie eine deutsche – auch wenn Sie vor dem Wegzug privat versichert waren (GKV-Spitzenverband, Hinweise vom 24.07.2023). Eine private Versicherung dort gilt umgekehrt als „zuletzt privat“. Zeiten in Drittstaaten wie den USA oder Thailand werden dagegen ausgeklammert.

Was passiert mit meiner PKV, wenn ich auswandere?

In einen EU-/EWR-Staat läuft sie weiter; der Versicherer leistet höchstens wie in Deutschland (§ 207 Abs. 3 VVG). Bei einem Umzug in andere Staaten – auch in die Schweiz – endet der Vertrag nach den Musterbedingungen grundsätzlich, außer Sie vereinbaren die Fortsetzung oder eine Anwartschaft (§ 15 Abs. 3 MB/KK 2009). Mehr unter Krankenversicherung beim Auswandern.

Welche Krankenversicherung gilt bei der Rückkehr nach Deutschland als Rentner?

Wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert war, kommt in die Krankenversicherung der Rentner (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V); gesetzliche Zeiten aus EU-Staaten zählen mit. Sonst entscheidet die letzte Versicherung: zuletzt gesetzlich – GKV, zuletzt privat – PKV. Mehr unter Rentner zurück nach Deutschland.

Was kostet der Rückkehrer-Navigator?

Nichts – der Service ist für Sie kostenlos. Navigator und Rechner sind unverbindlich, ebenso ein Gespräch mit einem spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk, wenn Sie das wünschen. Nimmt Sie die gesetzliche Kasse auf, zeigt Ihnen das auch die Auswertung.

Wissen

Ratgeber für Rückkehrer und Auswanderer

Jedes Thema vertieft – mit Gesetzesstellen, Fristen und ehrlichen Grenzen.

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Erst die Pflicht klären. Dann in Ruhe entscheiden.

Der Rückkehrer-Navigator zeigt, ob GKV oder PKV zuständig ist, Ihre Frist mit Datum und den Rückkehr-Fahrplan als PDF – kostenlos.

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