Inhalt (8 Abschnitte)
- Krankenversicherung beim Auswandern in die USA: was das Abkommen regelt
- Das US-System in Kürze
- Entsendung in die USA: weiter in Deutschland versichert
- Dauerhaft in die USA: Was aus GKV und PKV wird
- Kurz in den USA? Reiseschutz prüfen
- Drei typische Fehler beim Umzug in die USA
- Zurück aus den USA
- Checkliste für den Umzug in die USA
- Das Abkommen zwischen Deutschland und den USA über Soziale Sicherheit umfasst auf deutscher Seite nur die Rentenversicherung und verwandte Systeme; für die Krankenversicherung zählt allein deutsches Recht (DVKA).
- Bei einer befristeten Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber bleibt die deutsche Versicherungspflicht bestehen (Ausstrahlung, § 4 SGB IV); gesetzlich Versicherte erhalten Leistungen vom Arbeitgeber, die Kasse erstattet bis zur Höhe der Inlandskosten (§ 17 SGB V).
- Wer dauerhaft in die USA zieht, verliert in der Regel die GKV; eine PKV endet nach den Musterbedingungen grundsätzlich, außer Sie vereinbaren eine Fortsetzung oder – bei vorübergehendem Wegzug – eine Anwartschaft (§ 15 Abs. 3 MB/KK 2009).
- Bei einer Rückkehr werden US-Versicherungszeiten ausgeklammert; maßgeblich ist die letzte Versicherung in Deutschland bzw. in der EU (GKV-Spitzenverband).
Bei der Krankenversicherung beim Auswandern in die USA gilt: Das deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen umfasst auf deutscher Seite nur die Rentenversicherung (DVKA); für die Krankenversicherung zählt allein deutsches Recht. Wer dauerhaft in die USA zieht, verliert in der Regel die GKV; eine PKV endet nach den Musterbedingungen grundsätzlich, außer Sie vereinbaren eine Fortsetzung oder eine Anwartschaft (§ 15 Abs. 3 MB/KK 2009). Bei einer befristeten Entsendung bleibt die deutsche Versicherung bestehen (§ 4 SGB IV). Stand: Oktober 2026.
Krankenversicherung beim Auswandern in die USA: was das Abkommen regelt
Seit dem 01.12.1979 gilt ein Abkommen zwischen Deutschland und den USA über Soziale Sicherheit. Laut DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland) erfasst es auf deutscher Seite die Rentenversicherung, die knappschaftliche Rentenversicherung, die hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung und die Alterssicherung der Landwirte – nicht die Krankenversicherung. Ob in einem weiteren Zweig deutsche Versicherungspflicht besteht, richtet sich nach der Ausstrahlung (§ 4 SGB IV). Auf US-Seite befreit das Abkommen entsandte Personen unter anderem von der Krankenhausversicherung Medicare Part A.
| Ausgangslage | Deutsche Krankenversicherung | Was Sie tun sollten |
|---|---|---|
| Entsendung durch deutschen Arbeitgeber, im Voraus befristet | bleibt bestehen; Leistungen über den Arbeitgeber, Erstattung durch die Kasse (§ 17 SGB V) | Bescheinigung D/USA 101 für die Rentenversicherung, Auslandsschutz prüfen |
| Neuer Job bei US-Arbeitgeber, gesetzlich versichert | Mitgliedschaft endet in der Regel | Versicherung in den USA, Kasse informieren |
| Privat versichert, dauerhafter Umzug | Vertrag endet grundsätzlich, außer Vereinbarung | Fortsetzung oder Anwartschaft vor dem Umzug vereinbaren |
| Rentner mit deutscher Rente | deutsche Krankenversicherung endet (DVKA-Merkblatt) | Absicherung in den USA organisieren |
Das US-System in Kürze
Die USA haben kein einheitliches Krankenversicherungssystem für alle Einwohner. Drei Bausteine sind für Zuzügler wichtig – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Versicherung über den Arbeitgeber
Viele Beschäftigte sind über einen Gruppenvertrag ihres Arbeitgebers versichert. Wer ein bezahlbares Arbeitgeberangebot hat, bekommt laut HealthCare.gov in der Regel keine Zuschüsse für Marketplace-Tarife.
Marketplace
Über HealthCare.gov bzw. die Plattformen der Bundesstaaten können Einzelpersonen Tarife abschließen. Welche Aufenthaltsstatus Zugang und Zuschüsse erhalten, regelt das US-Recht.
Medicare
Die staatliche Krankenversicherung für Menschen ab 65, die die Voraussetzungen zu Staatsangehörigkeit oder Aufenthalt erfüllen; früher bei bestimmten Behinderungen und Erkrankungen (Medicare.gov).
Eine bundesweite Strafzahlung für fehlende Versicherung gibt es laut HealthCare.gov nicht mehr. Preise US-amerikanischer Versicherer nennen wir hier nicht; sie hängen von Bundesstaat, Tarif, Alter und Arbeitgeber ab. Fragen zu Visa und Aufenthaltsstatus klären Sie mit den US-Behörden – wir beraten nicht dazu.
Entsendung in die USA: weiter in Deutschland versichert
Wer von seinem deutschen Arbeitgeber im Voraus befristet in die USA entsandt wird, bleibt in der deutschen Sozialversicherung (Ausstrahlung, § 4 SGB IV). Für die Rentenversicherung regelt das Abkommen eine Entsendung von höchstens fünf Jahren; nachgewiesen wird sie mit der Bescheinigung D/USA 101, die bei der Krankenkasse bzw. der DVKA elektronisch beantragt wird. Für die Krankenversicherung gilt: Gesetzlich versicherte Entsandte erhalten die Leistungen vom Arbeitgeber, die Kasse erstattet ihm die Kosten bis zur Höhe der deutschen Vertragssätze (§ 17 SGB V; DVKA). Das gilt auch für mitreisende familienversicherte Angehörige. Privatversicherte Entsandte prüfen den Auslandsschutz ihres Tarifs – nach den Musterbedingungen gilt außerhalb Europas ohne Vereinbarung nur der erste Monat (§ 1 Abs. 4 MB/KK). Mehr: Entsendung ins Ausland.
Dauerhaft in die USA: Was aus GKV und PKV wird
Gesetzlich Versicherte: Ohne Beschäftigung und Wohnsitz in Deutschland endet die Mitgliedschaft in der Regel. Freiwillige Mitglieder kündigen zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats und weisen eine anderweitige Absicherung nach (§ 175 Abs. 4 SGB V). Rentner verlieren beim Umzug in die USA laut DVKA ihre deutsche Krankenversicherung, weil die USA nicht zu den Abkommensstaaten mit Regelungen zum Wohnortwechsel gehören. Mehr: Krankenkasse abmelden beim Auswandern.
Privatversicherte: Nach § 15 Abs. 3 MB/KK endet der Vertrag mit der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in die USA, außer er wird aufgrund einer Vereinbarung fortgesetzt; der Versicherer kann einen Beitragszuschlag verlangen. Bei vorübergehendem Wegzug – etwa einer befristeten Stelle – können Sie die Umwandlung in eine Anwartschaft verlangen. Laut Allianz kostet die kleine 5 bis 10 %, die große im Mittel 30 bis 45 % des Beitrags. Rechnen Sie im Anwartschaft-Rechner; die Optionen erklärt PKV bei dauerhaftem Wohnsitz außerhalb der EU.
Kurz in den USA? Reiseschutz prüfen
Wer nur für einige Wochen oder Monate in die USA reist und seinen Wohnsitz in Deutschland behält, bleibt versichert – aber mit begrenztem Auslandsschutz. Gesetzlich Versicherte haben in den USA grundsätzlich keinen Leistungsanspruch (§ 16 SGB V) und brauchen eine Auslandsreisekrankenversicherung. Privatversicherte sind nach dem Muster außerhalb Europas nur im ersten Monat geschützt, länger nach Tarif. Den Zeitraum zeigt der Auslandsschutz-Check.
Drei typische Fehler beim Umzug in die USA
Es regelt die Rentenversicherung. Für die Krankenversicherung gibt es weder Leistungsaushilfe noch Gleichstellung von Versicherungszeiten.
Ohne Vereinbarung endet sie mit dem Umzug nach dem Muster trotzdem. Klären Sie Fortsetzung oder Anwartschaft vorher schriftlich.
Klären Sie, ab welchem Tag der Tarif Ihres Arbeitgebers gilt, und planen Sie für eine mögliche Lücke eine Überbrückung, etwa mit einer Reise- oder internationalen Krankenversicherung.
Wer in den USA eine Familie gründet oder Kinder mitnimmt, sollte für jedes Familienmitglied gesondert klären, wie es in den USA versichert ist und ob in Deutschland eine Anwartschaft sinnvoll ist. Einordnung zu Expat-Tarifen: Internationale Krankenversicherung vs. deutsche PKV.
Zurück aus den USA
Bei einer Rückkehr werden US-Versicherungszeiten ausgeklammert – auch teure Arbeitgeber- oder Marketplace-Tarife zählen nicht (GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise vom 24.07.2023). Waren Sie vor dem Umzug gesetzlich versichert, kommen Sie ohne andere Absicherung über die Auffang-Versicherungspflicht in die GKV. Waren Sie privat versichert, gilt in der Regel die Pflicht zur PKV: mit Anwartschaft Reaktivierung, sonst Antrag innerhalb eines Monats, um einen Prämienzuschlag zu vermeiden. Alle Details: Rückkehr aus den USA; Ihre Einschätzung liefert der Rückkehrer-Navigator.
Checkliste für den Umzug in die USA
- Klären: Entsendung oder dauerhafter Umzug? Davon hängt ab, ob die deutsche Versicherung bleibt.
- Bei Entsendung: Bescheinigung D/USA 101, Auslandsschutz und Abrechnung nach § 17 SGB V mit Arbeitgeber und Kasse klären.
- Bei Umzug: US-Versicherung ab dem ersten Tag sichern; Kasse informieren bzw. PKV-Anwartschaft oder Fortsetzung vereinbaren.
- Für Familienmitglieder jeweils eigene Lösungen klären.
- Alle Nachweise aufheben – sie entscheiden bei der Rückkehr über GKV oder PKV.
Häufige Fragen
Welche Krankenversicherung brauche ich, wenn ich in die USA auswandere?
Eine Versicherung nach US-amerikanischem Recht – häufig über den Arbeitgeber oder über den Marketplace (HealthCare.gov) – oder eine internationale Krankenversicherung. Eine bundesweite Strafzahlung für fehlende Versicherung gibt es laut HealthCare.gov nicht mehr. Ihre deutsche Versicherung endet in der Regel mit dem Umzug, außer bei einer Entsendung.
Gilt das Sozialversicherungsabkommen mit den USA für die Krankenversicherung?
Nein. Laut DVKA umfasst das Abkommen auf deutscher Seite die Rentenversicherung, die knappschaftliche Rentenversicherung, die hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung und die Alterssicherung der Landwirte. Ob in anderen Zweigen deutsche Versicherungspflicht besteht, richtet sich nach der Ausstrahlung (§ 4 SGB IV).
Bin ich bei einer Entsendung in die USA weiter in Deutschland versichert?
Bei einer im Voraus befristeten Entsendung im Rahmen eines deutschen Beschäftigungsverhältnisses gelten die deutschen Vorschriften weiter (§ 4 SGB IV). Gesetzlich Versicherte erhalten die Leistungen dann von ihrem Arbeitgeber, die Kasse erstattet ihm die Kosten bis zur Höhe der deutschen Vertragssätze (§ 17 SGB V; DVKA). Für die Rentenversicherung gilt nach dem Abkommen eine Höchstdauer von fünf Jahren.
Kann ich meine deutsche PKV in den USA behalten?
Nur mit einer Vereinbarung. Nach den Musterbedingungen endet der Vertrag mit der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts außerhalb von EU und EWR; der Versicherer kann eine Fortsetzung gegen Beitragszuschlag anbieten. Bei vorübergehendem Wegzug können Sie eine Anwartschaft verlangen (§ 15 Abs. 3 MB/KK).
Was gilt bei der Rückkehr aus den USA?
US-Versicherungszeiten werden bei der Zuordnung ausgeklammert. Waren Sie vor dem Umzug gesetzlich versichert, kommen Sie ohne andere Absicherung über die Auffang-Versicherungspflicht in die GKV. Waren Sie privat versichert, müssen Sie sich in der Regel wieder privat versichern – mit Anwartschaft ohne Gesundheitsprüfung.
Quellen
- DVKA: USA – Geltungsbereich des Abkommens über Soziale Sicherheit – abgerufen 10.10.2026
- DVKA: USA – Entsendung von abhängig beschäftigten Personen
- DVKA: USA – Kranken- und Unfallversicherungsschutz
- HealthCare.gov: The fee for not having health insurance – abgerufen 10.10.2026
- HealthCare.gov: Job-based coverage and the Marketplace
- Medicare.gov: Get started with Medicare
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§ 1 Abs. 4, § 15 Abs. 3) – Stand Juni 2024
- § 4 SGB IV – Ausstrahlung
- § 17 SGB V – Leistungen bei Beschäftigung im Ausland
- GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise Auffang-Versicherungspflicht (via vdek) – 24.07.2023
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung bei Rückkehr nach Deutschland, Auswanderung und Auslandsaufenthalt (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Aussagen zur Versicherungspflicht sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung; im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse, im Streitfall das Sozialgericht. Unabhängige Beratung bieten z. B. die Verbraucherzentralen und Fachanwälte für Sozial- oder Versicherungsrecht. Herausgeber: PKV-Ausland.de. PKV-Ausland.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.